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§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls (1) 1In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter. 1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen.

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Liegt ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vor? Das Ausnutzen der Hilflosigkeit eines anderen, z.B. eines Rollstuhlfahrers, oder eines Unglückfalles oder einer gemeinen Gefahr ist in § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB besonders unter Strafe gestellt. Das Bestehlen eines Rollstuhlfahrers nutzt in der Regel seine Hilflosigkeit aus und verwirklicht.

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A möchte aus dem Büro des X ein wertvolles Gemälde stehlen. Um in das Haus hineinzugelangen, muss er die Verandatüre aushebeln. Das Werkzeug dazu hat ihm B besorgt, der über die Tatausführung informiert ist. Hier hat A einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall gem. §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 1 verwirklicht. Die vorsätzliche und.

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§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 wird in 6 Vorschriften zitiert (1) 1 In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter. 1.

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Besonders schwerer Fall des Diebstahls. Besonderer Teil Neunzehnter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung) (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1.

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§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen.

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§ 243 ist keine Qualifikation, sondern eine Strafzumessungsnorm zum einfachen Diebstahl.Strafzumessungsregeln finden Sie an verschiedenen Stellen im StGB, so z.B. in § 212 Abs. 2, dem besonders schweren Fall des Totschlags, mit welchem die Strafe erhöht wird oder in § 249 Abs. 2, dem minder schweren Fall des Raubes, mit welchem die Strafe ermäßigt wird.

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Strukturen und Schemata des Strafrechts. Prüfungsaufbau, Definitionen und Gesetzestexte: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB. Von Jan Knupper.

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(1) 1In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter. 1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur.

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Der Diebstahl gem. § 243 StGB - Regelbeispiele. Das folgende Schema befasst sich mit dem Diebstahl im besonders schweren Fall gemäß § 243 StGB und ergänzt die Beiträge der Kategorien StGB sowie Strafrecht. Diese Vorschrift normiert einige der klausurrelevantesten Regelbeispiele überhaupt und sollte daher beherrscht werden.

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Strafmaß bei Diebstahl, erstmalige Straftat, keine Vorstrafen. Da hier aber ein besonders schwerer Fall iSv § 243 StGB vorliegt meiner Meinung nach wegen des Eindringens in das Büro, Nein, da.

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Besonders schwerer Fall des Diebstahls. (1) 1 In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter. 1.

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Strafgesetzbuch (StGB) § 243. Besonders schwerer Fall des Diebstahls. (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter. 1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in.

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Der besonders schwere Fall des Diebstahls ist in § 243 StGB geregelt. Dieser ist immer in Verbindung mit § 242 StGB zu prüfen, und zwar dort im Bereich der Strafe. 1. Räumlichkeit. § 243 I 2 Nr. 1 StGB setzt zunächst ein taugliches Tatobjekt, hier eine Räumlichkeit voraus. Als solche werden Gebäude, Dienst- oder Geschäftsräume genannt.

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Die Ausschlussklausel des § 243 II StGB. § 243 II StGB legt fest, dass in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen ist, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht. Die Grenze für die Geringwertigkeit wird indessen zwischen 25 und 50 € angegeben. Zu beachten ist außerdem, dass die.

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§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls (1) 1 In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen.

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